Nach der Offenlegungsverordnung sind Finanzmarktteilnehmer (z. B. Lebensversicherer, Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung oder Anbieter von Altersvorsorgeverträgen) und Finanzberater verpflichtet, Transparenz bei der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und der Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen in ihren Prozessen herzustellen und entsprechende Informationen zu veröffentlichen.
Unter diesem Link finden Sie alle entsprechenden Informationen.
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